0% Mehrwertsteuer (MwSt.) auf die Lieferung von PV-Komponenten ab 01.01.2023 an Privatkunden
Erwartete Änderungen im Jahressteuergesetz
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 hat die Bundesregierung
unter anderem
die Senkung der MwSt. auf 0% auf die Lieferung von Photovoltaik-Anlagen und PV-Komponenten beschlossen. Beim Verkauf einer Photovoltaikanlage, eines Balkonkraftwerks oder eines Stromspeichers an Privatkunden ist es nicht mehr nötig die Umsatzsteuer in Höhe von 19% zu erheben. Hieraus ergibt sich für die betroffenen Kunden eine entsprechende Ersparnis.
Weiterführende Links zur Senkung der MwSt. für PV-Komponenten:
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/foerderung-photovoltaikanlagen.html
- https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-entlastung-fuer-kleinere-photovoltaikanlagen-ab-2023_168_578022.html
Die Angebote in unserem Onlineshop richten sich vor allem an Privatpersonen. Die angezeigten Preise werden daher wenn zulässig mit einem Steuersatz von 0% ausgewiesen ("brutto inkl. 0% MwSt."). In der Übersicht Ihres Warenkorbs sehen Sie in der Zusammenfassung die Preise und den angewendeten Steuersatz samt ggf. zu zahlender Steuer.
Wir behalten uns die Prüfung Ihrer Bestellung vor Auslieferung vor. Sollten die Voraussetzung für einen Steuersatz von 0% nicht erfüllt sein, werden wir Sie kontaktieren.